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La Folie in Berlin

PLZ 1 La Folie in Berlin geschlossen seit 2015

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Babylonier
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La Folie in Berlin


Auf der Webseite steht zu lesen:

ACHTUNG! Aufgrund einer Anordnung des Bezirksamtes ist unser Club ab dem 08.02.2016 bis auf Weiteres geschlossen. Über zukünftige Aktivitäten informieren wir Sie auf unserer Website.

Gab es da nicht irgendwelche Gerüchte, dass irgendein geschmierter Bengel kreuz und quer Läden schließen lässt? Die Menschen vom Kasperletheater vor Ort werden sicherlich von einem bundeseigenen Versorgungsnetzwerk beglückt. Zumindest gab es sowas mal in Bonn, soweit man den Erinnerungen eines im Raum Köln ansässigen ehemaligen Fahrers glauben will.
 
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Soweit ich das mitbekommen habe, ist das La Folie wegen Verstoßes gegen die Bauordnung geschlossen worden.
Die Zimmer waren im Keller, hatten keine Fenster und es gab dort auch keine Notausgänge.
Aber die Schließung war schon 2015.
 
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Der Laden ist geschlossen - da wurde doch plötzlich und völlig überraschend die Einhaltung der einschlägigen Vorschriften BauO Bln geprüft, so was aber auch! - und dürfte mbMn wohl kaum wiedereröffnet werden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

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Gibt es Alternativen, die wir aufnehmen oder bleibt es dann bei einem Saunaclub und einem irgendwas für Berlin und PLZ 1?
 
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In PLZ 1 ist es wohl tatsächlich so: Nur Artemis. Ich bin allerdings nicht im Besitz der alleinseligmachenden Weisheit - Mir fallen auf die Schnelle nur noch die Airportmuschis ein. Deine Entscheidung, ob Du die bewerben möchtest.
 

Admin

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Die Welt schreibt

20 Jahre lang, so ein anderer Beamter, habe man sich bei der Polizei die Finger wund geschrieben, bis endlich das Bordell „La Folie“ an der Kaiser-Friedrich-Straße geschlossen wurde. „Die Betreiber haben zwei Jahrzehnte lang gegen geltendes Baurecht verstoßen, weil die Beischlafzimmer im Keller untergebracht sind, wo es in den Räumen keine Fenster und keine Notausgänge gibt. Im Falle eines Feuers wären Huren und Gäste in einer tödlichen Falle gewesen.“ Im Mai 2015 wurde das Bordell für illegal erklärt und geschlossen, eine Berufung scheiterte mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg im November 2015.
 
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