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warteliste
Wartelisten werden als fortlaufende nummerierte Listen mit den Namen von Personen geführt, damit der Zugang zu einer begrenzten Ressource gerecht erteilt werden kann. Bei einem personell begrenzten Zugang gilt grundsätzlich das Windhundprinzip (Wer zuerst kommt, mahlt zuerst), so dass irgendwann die Kapazität erfüllt ist und ab diesem Zeitpunkt zugangsberechtigte Personen auf eine Warteliste gestellt werden. Die Plätze auf der Warteliste werden nach dem Prioritätsprinzip vergeben. Wartelisten werden sowohl in der Privatwirtschaft als auch in öffentlich-rechtlichen Verhältnissen geführt. In der Privatwirtschaft gibt es keinen Anspruch auf ordnungsgemäße Führung (z. B. Kinobesuch, Restaurantbesuch); demgegenüber gilt für öffentlich-rechtliche Wartelisten (z. B. für Hochschulzugang, Kindergartenplatz, Organspenden oder Konzessionen) der allgemeine Gleichheitsgrundsatz, so dass eine gerichtliche Überprüfung der korrekten Führung der Warteliste möglich ist.
Schleck und Leckspiele, Blasihasi und eine versaute Nummer ohne Happy -End im BAB
Rob hatte zur Party gestern eingeladen. Der Tag vor dem Feiertag ist ideal,
leider war an diesem Tag mein Zeitfenster nur 4 Stunden groß, das sollte sich rächen.
Rob, Senks so matsch tu inweit mi. It woas a...