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Cluböffnung Sommer 2021

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Es wird mit keinem Wort lockerungen für bordelle oder clubs erwähnt trotz Gerichtsurteil :t2614:

Nur Sport
 

Admin

Babylonier
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Vielleicht sind die Juristen dran eine Möglichkeit zu finden wie man es doch weiter verbieten kann.
Oder aber es ist keine Info nötig, weil man ja nichts ändert und sich die jeweiligen Ordnungsämter kümmern.


Apropos Verbieten, es soll ein neuer Verein in Gründung sein, der sich für ein Verbot der Prostitution oder aber einen Ausgleich für die männliche Bevölkerung einsetzt.

Gemäß Grundgesetz Artikel 3.2 und 3.3 wird argumentiert, dass Männer aufgrund des biologisch vorgegebenen Suchtverhaltens nicht rational handeln (können) und deutlich schlechter gestellt sind als Frauen. Zum einen weil sie viel Geld ausgeben müssen um ihre Sucht zu befriedigen, zum anderen weil es ihnen im Vergleich zu Frauen nicht (oder kaum) möglich ist, sich ebenfalls in der Prostitution zu verdingen um in sehr kurzer Zeit sehr viel Geld zu verdienen.

Ein Frageboden ist in Vorbereitung mit dem geklärt werden soll, was der Durchschnittsfreier monatlich aufgrund seiner Sucht ausgeben muss. Danach soll ein Konzept erarbeitet werden, inwieweit der Staat hier Ausgleichszahlungen und/oder Steuerfreibeträge anzusetzen hat, damit diese Ungerechtigkeit zumindest gemildert wird.


Artikel 3 GG

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes ... benachteiligt oder bevorzugt werden.


So wie Frauen einen vielfachen Bonus haben für das Kinderkriegen, soll entsprechend auch Männer Gutes getan werden. Dies funktioniert, indem man den Frauen den Verkauf zum Wohle des Mannes verbietet, wobei Sucht und Suchtverhalten beim Mann bleiben und sich sicherlich illegal fortsetzen werden oder man eben diese Ungerechtigkeit durch finanzielle Ausgleichzahlungen behebt.
 
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Dez 2016
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(2a) Die Erbringung sexueller Dienstleistungen im Sinne des § 2 Absatz 1 des Prostituierten-
schutzgesetzes, der Betrieb von Prostitutionsstätten im Sinne des § 2 Absatz 4 des Prostituier-
tenschutzgesetzes, das Bereitstellen von Prostitutionsfahrzeugen im Sinne des § 2 Absatz 5
des Prostituiertenschutzgesetzes und der Betrieb von Prostitutionsvermittlungen im Sinne von
§ 2 Absatz 7 des Prostituiertenschutzgesetzes sind nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass
bei der Erbringung der sexuellen Dienstleistung die in der Anlage zu dieser Verordnung fest-
gelegten Hygiene- und Infektionsschutzstandards beachtet werden. Prostitutionsveranstaltun-
gen nach § 2 Absatz 6 des Prostituiertenschutzgesetzes sind unzulässig
 

Admin

Babylonier
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2.6 betrifft Sex im Auto? Lustig, im Wald bei offenen Türen halte ich das für gesünder als in einem fensterlosen Zimmerchen im Club xyz.
 
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„ § 10
Freizeit- und Vergnügungsstätten (1) Der Betrieb von Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt. ….....“

In der neuen bis 30.09.2020 gültigen NRW-Verordnung wurde das Verbot sexueller Dienstleistungen in $ 10 gestrichen. Das verlangte das Urteil des Gerichts in Münster.
Weiter wurde in Bezug auf diesen Bereich nichts geregelt.
Die famose Landesregierung will sich anscheinend hier die Finger, Zunge und andere hervorragende Körperteile nicht verbrennen.
Die schwierige Ausgestaltung unter welchen Bedingungen Sexarbeit in Bordellen, Clubs und anderen Einrichtungen wieder möglich wird schiebt sie an untere Behörden wie regionale Ordnungs- und Gesundheitsämter ab.
In jedem Fall droht wieder ein Flickenteppich und es ist völlig offen was sich diese Behörden alles einfallen lassen.
Es bleibt nur das Beste zu hoffen.
 

Admin

Babylonier
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Dez 2010
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Der HM schreibt mir eben

Die Corona Schutzverordnung sieht dezeit im entscheidenden Paragraphen gültig ab heute nun so aus:

Freizeit- und Vergnügungsstätten (1) Der Betrieb von Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen ist untersagt. (2) Der Betrieb von dauerhaft angelegten Freizeitparks und Indoor-Spielplätzen ist
Damit ist das Verbot der Prostitution nicht mehr vorhanden.

Folgende Regeln werden vorgeschrieben:


XIV. Sexuelle Dienstleistung und Betrieb von Prostitutionsstätten und -fahrzeugen Die Erbringung sexueller Dienstleistungen sowie der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes bzw. von Prostitutionsstätten oder -fahrzeugen ist nur zulässig, wenn neben der Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln die folgenden grundsätzlichen Verhaltens- und Hygienevorgaben beachtet werden:

1. Es dürfen nur Einzelkontakte angeboten werden. Andere Personen dürfen sich während der Erbringung der sexuellen Dienstleistung nicht im Raum befinden.

2. Kundinnen und Kunden sowie Prostituierte mit Symptomen einer Atemwegsinfektion sind von der sexuellen Dienstleistung auszuschließen. Ihnen ist der Zutritt zu den Prostitutionsstätten und -fahrzeugen zu verweigern; Ausnahmen sind bei Prostituierten mit ärztlichem Attest, dass das Nichtvorliegen einer Covid19-Infektion bestätigt, zulässig.

3. Das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen ist in Prostitutionsstätten und -fahrzeugen gemäß § 2 Abs. 3 CoronaSchVO außer an Sitzplätzen in Aufenthaltsbereichen verpflichtend. Im Kontakt zwischen Kundinnen und Kunden sowie den Prostituierten ist das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen unabhängig vom Ort der sexuellen Dienstleistung ab der Kontaktaufnahme zwingend und konsequent geboten; § 2 Abs. 3 CoronaSchVO gilt entsprechend.

4. Außer während der Erbringung der sexuellen Dienstleistung ist auch in Prostitutionsstätten und -fahrzeugen der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

5. Die Prostituierten bzw. die Betreiberinnen und Betreiber eines Prostitutionsgewerbes haben die Kontaktdaten (Zeitpunkt des Kontaktes, Name, Adresse, Telefonnummer) der Kundinnen und Kunden zu erheben und vertraulich für 4 Wochen gemäß § 2a Abs. 1 CoronaSchVO aufzubewahren.

6. Kundinnen und Kunden sowie Prostituierte haben sich vor und nach der sexuellen Dienstleistung die Hände zu waschen bzw. zu desinfizieren. Hierzu sind in Prostitutionsstätten und -fahrzeugen Waschgelegenheiten oder Desinfektionsmittel und Einmalhandtücher anzubieten bzw. außerhalb dieser Orte von den Prostituierten mindestens Desinfektionsmittel mitzuführen.

7. Nach jedem Kontakt sind die Räume, in denen die sexuelle Dienstleistung erbracht wurde, für 15 Minuten zu lüften.

8. Von den Prostituierten oder den Betreiberinnen und Betreibern von Prostitutionsstätten gestellte Bettwäsche muss nach jeder Kundin/jedem Kunden gewechselt werden. Ebenso muss nach jeder Kundin/jedem Kunden eine Reinigung/Desinfektion möglicher Kontaktflächen sowie aller verwendeten Materialien/Sexspielzeuge erfolgen. Bei der Dienstleistung getragene Kleidung soll nach jedem Kontakt gewechselt und/ oder gereinigt werden.

9. Ausschank und Ausgabe sowie der Konsum von Lebensmitteln, Getränken und stimulierenden Substanzen durch Kundinnen und Kunden in den Räumen, in denen die sexuelle Dienstleistung erbracht wird, sind unzulässig. In anderen Räumen der Prostitutionsstätten gelten die für gastronomische Betriebe nach dieser Anlage geltenden Regelungen entsprechend.

10. Die Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten müssen ihre Beschäftigten bzw. die in ihren Einrichtungen tätigen Prostituierten über die nach dieser Anlage gebotenen Hygiene und –Schutzmaßnahmen informieren. In Prostitutionsstätten und -fahrzeugen sind Kundinnen und Kunden durch Hinweisschilder und Aushänge über die allgemeinen Hygieneregeln und die besonderen Regeln nach dieser Anlage zu informieren.

11. Kundinnen und Kunden, die nicht zur Einhaltung der vorstehenden Regeln bereit sind, sind abzuweisen und ihnen ist im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zu verwehren.
 
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Admin

Babylonier
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Dez 2010
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Nach 1, fällt der Dreier aus? Unklar definiert? Sind zwei kein Einzelkontakt? Dürfen Paare noch Escort machen?

2. klingt absurd; wer Grippe, Schnupfen, Halsweh hat, sollte immer zu Hause bleiben. Das war noch nie anders.

3. bedeutet, dass man auf dem Zimmer eine Maske tragen soll, die sogenannte Beischlafmaske.

5. Ein Hinweis auf amtliche Dokumente fehlt. Das gestalten dann die Ordnungsämter?

8. Sollte immer so sein, ist es aber quasi nirgends. Bestenfalls gibt es ein Laken pro Gast.

9. Man soll auf dem Zimmer nichts trinken dürfen. Aha. Bei mehrstündiger Buchung renne ich dann zwischendurch jeweils raus. Klar, machen wir doch gerne.
 

Andy01

Babylonier
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Mai 2014
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zu 5 : Diese Regelung entspricht den Vorgaben der Gastronomie. Dort werden (auch) keine Dokumente als Identitätsnachweise gefordert. Womöglich werden in Elsdorf demnächst desöfteren illustre Gäste namens Söder oder Spahn präsent sein :-).
 
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Okt 2012
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ist das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen unabhängig vom Ort der sexuellen Dienstleistung ab der Kontaktaufnahme zwingend und konsequent geboten;

Na toll, genau so weit von der Realität wie von Behörden zu erwarten.

Eine Frage an einen Juristen: heisst "zwingend und konsequent geboten" man muss eine Maske tragen oder es ist nur geboten, sprich besser und freiwillig?
Vielleicht gibt es aus der Forumskommunity einen Juristen, der hier weiter helfen kann.
Gut das die Zmmer gesetzeskonform abschliessbar und nur von innen zu öffnen sind.

Ansonsten im Grossen und Ganzen das was zu erwarten war.
Mal sehen wie im Kleinen und Geteilten die Praxis aussieht.
 
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Jan 2018
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Gehirnakrobatik überbezahlter Sesselfurzer mit zuwenig Auslastung während der Anwesenheitszeit im Büro.
Immerhin kann man mit dem Meldezettel jetzt alle missliebigen Mitbürger in die Pfanne hauen, deren Adresse bekannt ist.
 
S

Subakut

"Gebote sind in der Rechtswissenschaftgesetzliche Verhaltensnormen, die für einen betroffenen Personenkreis oder Gesellschaften ein bestimmtes Verhalten anordnen."


So zum Beispiel:

"Allgemein bekannt sind die Gebote und Verbote, die sich aus § 41 Abs. 1 StVO im Straßenverkehr ergeben. In § 41 Abs. 1 StVO wird verlangt, dass die Verkehrsteilnehmer die durch Vorschriftzeichen („Verkehrsschilder“) angeordneten Gebote oder Verbote zu befolgen haben."

Also, freiwillig ist nicht!

Jedoch würde ich mich entspannen, mich genau an die Gebote halten, auch im verschlossenen Zimmer. Wenn das Ordnungsamt klopft, kann man ja jederzeit die Maske vorzeigen. Wir alle sind doch vernünftige und gesetzestreue Bürger und halten uns an die Auflagen. Das was wir jetzt haben, ist besser als das, was wir vorher hatten.
Persönliche Meinungen, wie sinnig oder unsinnig diese Verordnung ist, stehen jedem frei. Man kann sie aber auch für sich behalten.

Jetzt freuen wir uns erstmal auf eine bessere Zeit und vermeiden bitte, dass ständig Wasser auf die Mühlen der Gegner produziert wird.
 
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Jul 2017
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Beim Punkt 3 der Maskenpflicht wird aber auch auf § 2 Absatz 3 verwiesen.
Und dieser besagt, dass die Maske vorübergehend abgesetzt werden kann, wenn dies zur Erbringung einer Dienstleistung (wie es Küssen und Französisch nunmal sind) zwingend erforderlich ist.
 

Exi

Babylonier
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Mrz 2011
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Beim Punkt 3 der Maskenpflicht wird aber auch auf § 2 Absatz 3 verwiesen.
Und dieser besagt, dass die Maske vorübergehend abgesetzt werden kann, wenn dies zur Erbringung einer Dienstleistung (wie es Küssen und Französisch nunmal sind) zwingend erforderlich ist.
Gut wenn jemand in der Lage ist auch die Information zwischen den Zeilen heraus zu filtern :t2025:
 
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Jul 2016
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FO ist ja auch offiziell seit drei Jahren verboten. Und natürlich hält sich jede Dame dran.

Naja, FM geht ja wohl auch nur ohne Maske. Wie das dann in der Praxis aussieht wird sich zeigen.

Zum Thema Küssen steht da nichts, oder? Ist das eigentlich mit dem Verbot von FO auch verboten worden? Bei den vielen Verboten und Geboten blicke ich langsam nicht mehr durch ... Ich frage deshalb, weil ein bekannte Haus in Köln mitgeteilt hat, dass ZKs nicht erlaubt seien. Wer blickt durch?
 
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