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Definition Gang-Bang in einem Gerichtsverfahren

Hahaha.

Unter einer Gangbang-Party versteht man eine besondere Form des Gruppensex, für den eine extreme Überzahl dominanter bzw. aktiv-penetrierender Teilnehmer und die abwechselnde Penetration weniger submissiver bzw. passiv-rezeptiver Teilnehmer charakteristisch ist.

Sabrina, 35, aus Stuttgart ist eine Vollblutdomina, regelmäßig befielt sie eine ganze Armee devoter Lutsch-, Leck und Ficksklaven in ihre Villa IchFickDichHart direkt am schönen Neckar. Ihre Probanden sind ausnahmslos gut trainiert und mit einem riesen Schwanz ausgestattet.

Sie beginnt die allwöchentliche Abfickveranstaltung damit, dass sie ihre menschlichen Dildos im Kreis knien lässt. Dann folgt das obligatorische "alla guut"; die durchnummerierten Schwanzsklaven legen sich vorausschauend und still auf einen jeweils frei werdenden Platz auf dem sechs mal sechs Meter großen Abfickbett, wo sie von der Chefin solange abgeritten werden bis der Saft in ihre Möse spritzt oder selbige sich einen anderen Schwanz zum abreiten sucht.

Nach knapp drei Stunden sind die 30 Herren komplett leer und dürfen sich am Wassertrog ein bisschen verköstigen. Das ganze wird live gefilmt und auf der Webseite "des isch koi gängbäng ned.com" veröffentlicht. Selbstverständlich bezahlen die Herren nicht nur eine Fickgebühr für diesen Event, sondern haben eine Kontovollmacht ausgestellt.
 
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