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Die Schweiz hat ein recht seltsames Ausländerrecht, in dem bestimmte Berufe nach Bedarf kontingentiert werden – so z.B. die sogenannten Tänzerinnen . Wenn also eine (meist befristete) Aufenthalts- und Erwerbsgenehmigung turnusgemäß abgelaufen ist, kann es vorkommen, dass deren Erneuerung / Verlängerung schon darob nicht erfolgt, weil es nach Ansicht der Bürokraten gerade ausreichend Vertreterinnen einer Berufskategorie gibt, die keine Schweizerbürgerinnen sind und somit gerade den Letztgenannten ansonsten die Butter von den Brötli klauten.
Und da ist es doch nicht verwunderlich, wenn anstelle der Fränkli dann Euronen verdient werden wollen. Jedenfalls, wenn die Tänzerin nicht nur hervorragend tanzen, sondern auch ein wenig denken kann! Was übrigens der Darbietung in vielen Fällen das entscheidende Sahnehäubchen verpasst.